HINWEIS: DIESE SCHIEDSVERFAHRE GELTEN NICHT FÜR NUTZER, DIE DEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN VOM 28. FEBRUAR 2022 ODER SPÄTER ZUGESTIMMT HABEN UND NICHT ORDNUNGSGEMÄSS VON DER RÜCKWIRKENDEN ANWENDUNG DER ÄNDERUNGEN DES 28. FEBRUAR 2022 IM ABSCHNITT ZUR STREITBEILEGUNG, WIE IN ABSCHNITT 15E DER NUTZUNGSBEDINGUNGEN FESTGELEGT, WIDERSPRUCH ERHOBEN HABEN. FÜR DIESE NUTZER WERDEN RECHTLICHE STREITIGKEITEN GEMÄSS DEN ABSCHNITTEN ZUR STREITBEILEGUNG IN DEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN VOM 28. FEBRUAR 2022 ODER SPÄTER GELÖST, DENEN SIE ZUGESTIMMT HABEN.
SCHIEDSVERFAHREN
- Überblick. Schiedsverfahren sind eine Alternative zu Gerichtsverfahren, bei denen eine neutrale Person (der Schiedsrichter) die Streitigkeit der Parteien anhört und entscheidet. Schiedsverfahren sind darauf ausgelegt, den Parteien eine faire Anhörung zu bieten, die schneller und weniger formal als Gerichtsverfahren ist. Die folgenden Verfahren (die „Schiedsverfahren“) gelten für alle Schiedsverfahren, an denen Sie und Hinge beteiligt sind.
- Vor-Schiedsgerichtliche Streitbeilegung. Hinge ist stets daran interessiert, Streitigkeiten einvernehmlich und effizient zu lösen. Bevor Sie ein Schiedsverfahren einleiten, empfehlen wir daher, uns zu kontaktieren und Ihre Beschwerde zu erläutern, da wir diese möglicherweise ohne Schiedsverfahren lösen können. Sie können uns online oder unter Match Legal, P.O. Box 25458, Dallas, TX 75225 kontaktieren.
- Verwalter. Der Verwalter für das Schiedsverfahren ist JAMS, eine Organisation, die nicht mit Hinge verbunden ist. JAMS erleichtert das Verfahren, führt es jedoch nicht selbst durch. Der Schiedsrichter, der Ihre Streitigkeit anhören und entscheiden wird, wird aus der Liste neutraler Schiedsrichter von JAMS ausgewählt. Informationen zu JAMS finden Sie auf der Website https://www.jamsadr.com/. Informationen zu den Regeln und Gebühren von JAMS zur Streitbeilegung finden Sie auf der Seite zu den Streamlined Arbitration Rules & Procedures von JAMS unter https://www.jamsadr.com/rules-streamlined-arbitration/.
- Anwendbare Regeln. Das Schiedsverfahren wird durch die Streamlined Arbitration Rules & Procedures von JAMS (die „JAMS-Regeln“) geregelt, wie sie durch diese Schiedsverfahren modifiziert werden. Wenn es Unstimmigkeiten zwischen den JAMS-Regeln und diesen Schiedsverfahren gibt, haben die Schiedsverfahren Vorrang. Sollte der Schiedsrichter jedoch feststellen, dass eine strikte Anwendung der Schiedsverfahren kein grundsätzlich faires Schiedsverfahren gewährleisten würde, kann der Schiedsrichter jede notwendige Anordnung treffen, um ein grundsätzlich faires Schiedsverfahren zu gewährleisten, das mit den JAMS-Regeln im Einklang steht.
- Einleitung eines Schiedsverfahrens. Um ein Schiedsverfahren gegen Hinge einzuleiten, müssen Sie ein kurzes Formular ausfüllen, es bei JAMS einreichen und eine Kopie an Hinge unter Match Legal, PO Box 25458, Dallas, TX 75225 senden. Weitere Informationen zur Einleitung eines Schiedsverfahrens und zum Herunterladen eines Formulars finden Sie auf der JAMS-Website unter: https://www.jamsadr.com/files/Uploads/Documents/JAMS_Arbitration_Demand.pdf. Sie können sich selbst vertreten oder einen Anwalt (oder einen anderen Vertreter) beauftragen. Nach Erhalt einer Schiedsklage kann Hinge alle Gegenklagen gegen die klagende Partei geltend machen.
- Gebühren. Sie sind verantwortlich für die Zahlung Ihres Anteils der in der JAMS-Gebührenordnung für Verbraucherstreitigkeiten festgelegten Gebühren. Hinge übernimmt alle übrigen Gebühren. Wenn Ihr Anspruch gegen Hinge weniger als 1.000 $ beträgt und Sie in der Sache erfolgreich sind, übernehmen wir alle Gebühren. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie die JAMS-Gebühr nicht bezahlen können, können Sie bei JAMS eine Gebührenbefreiung beantragen.
- Beweiserhebung. Jede Partei kann (a) relevante, nicht privilegierte Dokumente von der anderen Partei anfordern; und (b) von der anderen Partei die Einzelheiten ihrer Ansprüche oder Verteidigungen verlangen. Solche Anfragen zur Beweiserhebung müssen innerhalb von 21 Tagen nach Ernennung des Schiedsrichters der anderen Partei zugestellt werden. Die antwortende Partei muss der anfragenden Partei alle relevanten, nicht privilegierten Dokumente, die angeforderten Einzelheiten und/oder etwaige Einwände gegen die Anfragen innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Anfragen zur Verfügung stellen. Streitigkeiten über die Beweiserhebung oder Anträge auf Fristverlängerungen sind unverzüglich dem Schiedsrichter zur schnellen Entscheidung vorzulegen. Bei der Entscheidung über Streitigkeiten oder Verlängerungsanträge berücksichtigt der Schiedsrichter die Art, den Umfang und die Höhe des zugrunde liegenden Schiedsverfahrensanspruchs, die Kosten und den Aufwand für die Bereitstellung der angeforderten Beweiserhebung, den Zeitplan des Verfahrens sowie die Notwendigkeit der angeforderten Beweiserhebung für die angemessene Vorbereitung eines Anspruchs oder einer Verteidigung.
- Kommunikation mit dem Schiedsrichter. Bei jeder Kommunikation mit dem Schiedsrichter müssen die Parteien einander einbeziehen – zum Beispiel durch Einbeziehung der anderen Partei in eine Telefonkonferenz und durch Kopie der anderen Partei bei schriftlichen Einreichungen wie Briefen oder E-Mails. Soweit möglich, finden Besprechungen mit dem Schiedsrichter telefonisch oder per E-Mail statt. Ex parte-Kommunikationen mit einem Schiedsrichter sind nicht gestattet.
- Vertraulichkeit. Auf Antrag einer Partei erlässt der Schiedsrichter eine Anordnung, dass vertrauliche Informationen einer Partei, die während des Schiedsverfahrens offengelegt werden (ob in Dokumenten oder mündlich), nur im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren oder einem Verfahren zur Vollstreckung des Schiedsspruchs verwendet oder offengelegt werden dürfen und dass jede zulässige Einreichung vertraulicher Informationen unter Verschluss zu erfolgen hat.
- Schiedshörung. Die Parteien stimmen zu, auf eine mündliche Verhandlung zu verzichten und den Streit dem Schiedsrichter zur Entscheidung auf Grundlage schriftlicher Einreichungen und anderer Beweismittel zu übergeben, sofern die Parteien dies vereinbaren, es sei denn, eine Partei beantragt innerhalb von 10 Tagen nach Ernennung des Schiedsrichters schriftlich eine mündliche Verhandlung.
- Schiedsspruch. Der Schiedsrichter wird innerhalb von 30 Tagen nach der Anhörung oder, falls keine Anhörung stattgefunden hat, innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Frist für Erwiderungen oder ergänzende Stellungnahmen eine schriftliche Entscheidung erlassen. Die Entscheidung muss klar angeben, welche Abhilfe, falls vorhanden, gewährt wird, und eine kurze Begründung des Schiedsspruchs enthalten.
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