Die Inhalte in diesem Abschnitt wurden in Zusammenarbeit mit Teach Us Consent entwickelt, einer Organisation, die Aufklärung leistet zum Thema „gegenseitiges Einverständnis“.
Verbale Einwilligung
Aktive Kommunikation ist der beste Weg, um gegenseitiges Vertrauen und Verständnis aufzubauen, wenn man jemanden kennenlernt, insbesondere in intimen Situationen – man sollte keine Vermutungen anstellen. Verwende stattdessen eine klare Sprache und frag direkt nach.
Wenn wir Menschen besser kennenlernen, beginnen wir, ihre Kommunikationsstile, ihre Komfortgrenzen und ihre Eigenheiten/Signale zu verstehen. Nicht jeder kommuniziert oder drückt sein Einverständnis und seine Einwilligung auf dieselbe Weise aus; das ist in der Regel von Person zu Person unterschiedlich.
Daher ist es eine gute Idee, frühzeitig und häufig ausdrücklich um verbale Einwilligung zu bitten und darauf zu achten. Sag beispielsweise:
- „Darf ich dich küssen?“
- „Ist es okay, wenn ich dich hier berühre?“
- „Was fühlt sich für dich gerade gut an?“
Verbale Einwilligung bedeutet nicht, dieselbe Frage zu wiederholen oder eine einmalige, isolierte Frage zu stellen. Echte verbale Einwilligung beruht auf Gegenseitigkeit und geschieht im Austausch. Sie gründet sich auf Verbundenheit und Fürsorge; sich bei jemandem zu erkundigen, zeigt, dass dir wichtig ist, wie diese Person sich fühlt, und dass sie das, was ihr macht, genießt.
Nonverbale Einwilligung
Nicht jede Einwilligung ist verbal. Manchmal wird sie gezeigt. Bei nonverbaler Einwilligung geht es darum, voll da und aufmerksam zu sein und die Signale der anderen Person zu deuten.
Wenn sich jemand wohlfühlt, enthusiastisch und voll dabei ist, rückt er oder sie sich vielleicht näher, nimmt Augenkontakt auf, spiegelt deine Bewegungen wider oder erwidert sie körperlich.
Auch wenn diese Zeichen auf Wohlbefinden hindeuten mögen, sollte man sich nicht allein darauf verlassen. Besonders wenn eine Beziehung noch neu ist, ist verbale Kommunikation nach wie vor der klarste und sicherste Weg, um zu verstehen, wie sich jemand fühlt.
Wenn jemand zögert, sich zurückzieht, deine Berührung oder deinen Blick vermeidet – das sind Anzeichen, innezuhalten. Du kannst zum Beispiel fragen:
- „Ist das in Ordnung? Wir können es langsamer angehen lassen, wenn du möchtest.“
- „Möchtest du weitermachen?“
- „Möchtest du mir sagen, was dir gefällt?“
Denk daran: Nur weil sich jemand nicht aktiv zurückzieht oder sich körperlich wegbewegt, um auszuweichen, bedeutet das nicht automatisch, dass er oder sie einwilligt. Keine Antwort ist nicht gleichbedeutend mit Einwilligung. Es ist immer besser, zu fragen.
Ausdrückliche Einwilligung
Ausdrückliche Einwilligung bedeutet, dass man sicherstellt, dass alle Beteiligten aktiv mitmachen wollen.
Es geht nicht darum, anzunehmen, dass jemand mit etwas einverstanden ist, nur weil er oder sie nicht „Nein“ gesagt hat, sondern darum, nach einem klaren und begeisterten „Ja“ Ausschau zu halten. Niemand sollte jemals raten oder Vermutungen anstellen.
Dies kann durch Worte, den Tonfall oder durch Handlungen zum Ausdruck kommen, die Interesse oder Begeisterung zeigen, wie zum Beispiel die Aussage „Ich möchte das“ oder wenn jemand näherrückt, eine entspannte Körpersprache zeigt und positiv auf Berührungen oder Vorschläge reagiert.
Entscheidend ist, dass dieses „Ja“ oder die „bejahenden“ Signale von allen Beteiligten kommen.
Auch die ausdrückliche Einwilligung ist ein fortlaufender Prozess, keine einmalige Frage.
Es ist keine ausdrückliche Einwilligung, wenn jemand aus Angst, unter Druck, durch Nötigung oder aufgrund von Drohungen „einwilligt“. Es ist ebenfalls keine ausdrückliche Einwilligung, wenn eine Person zwar keinen Widerstand leistet, sich aber nicht in der Lage fühlt, „Nein“ zu sagen, oder wenn jemand seine Machtposition, das Vertrauen oder seine Autorität ausnutzt, um die Einwilligung der anderen Person zu erlangen.