Die Inhalte in diesem Abschnitt wurden in Zusammenarbeit mit Teach Us Consent entwickelt, einer Organisation, die Aufklärung leistet zum Thema „gegenseitiges Einverständnis“.
Es gibt viele Missverständnisse rund um das Thema gegenseitiges Einverständnis und Einwilligung: dass es sich dabei um ein einfaches „Ja“ oder „Nein“ handele, um einen dauerhaft bindenden einmaligen Austausch oder um eine hastig durchgeführte Abhak-Übung. In der Realität sieht das ganz anders aus.
Einwilligung ist nuanciert, komplex und erfordert fortlaufende Gespräche.
1. Bejahend und kommuniziert
Einwilligung ist nicht nur das Fehlen eines „Nein“. Es ist ein klares, enthusiastisches und aufrichtiges „Ja“.
Alle Beteiligten müssen aktiv und regelmäßig überprüfen, ob diese Einwilligung weiterhin besteht.
Das bejahende „Ja“ kann verbal oder durch Körpersprache zum Ausdruck gebracht werden.
2. Frei und freiwillig
Echte Einwilligung kann nur erteilt werden, wenn die Beteiligten nicht unter Druck gesetzt, mit Schuldgefühlen manipuliert oder in irgendeiner Weise gezwungen werden.
Sie soll ohne Zwang oder Einflussnahme durch andere erteilt werden. Einwilligung liegt nur dann vor, wenn alle Beteiligten aufrichtig und aus voller Überzeugung an der sexuellen Handlung teilnehmen möchten.
3. Fortwährend und gegenseitig
Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden, auch nachdem etwas schon begonnen hat.
Jeder kann seine Meinung jederzeit ändern, auch wenn er oder sie zunächst zugestimmt hat. Eine frühere Einwilligung zu sexuellen Handlungen bedeutet nicht, dass eine Einwilligung in der Zukunft vorausgesetzt werden kann.
4. Entspricht der Einwilligungsfähigkeit
Eine Reihe von Faktoren, darunter Alter, Alkohol- oder Drogenrausch, Bewusstseinsstörungen oder andere Beeinträchtigungen, können die Einwilligungsfähigkeit einer Person beeinträchtigen. Die Einwilligung sollte aus einem echten Wunsch zur Teilnahme resultieren, nicht aus Verpflichtung oder Angst, und alle Beteiligten müssen sich in der Lage fühlen, „Ja“ oder „Nein“ zu sagen.
5. Konkret und in voller Kenntnis der Sachlage
Die Einwilligung bezieht sich jedes Mal konkret auf die jeweilige Handlung.
Die Zustimmung zu einer Aktivität bedeutet nicht automatisch die Zustimmung zu anderen. Zu einer Sache „Ja“ zu sagen (z. B. zu einem Kuss) bedeutet nicht ein „Ja“ zu anderen Dingen (z. B. zu weiteren sexuellen Handlungen), und es bedeutet auch nicht, dass man automatisch allen Aktivitäten der gesamten Nacht zugestimmt hat.
Alle Beteiligten sollten verstehen, wozu sie ihre Zustimmung geben.