Die Inhalte in diesem Abschnitt wurden in Zusammenarbeit mit Teach Us Consent entwickelt, einer Organisation, die Aufklärung leistet zum Thema „gegenseitiges Einverständnis“.
- Einwilligung/Einverständnis: Die Erlaubnis erteilen, dass etwas geschieht; einwilligen, etwas zu tun.
- Sexuelle Einwilligung: Eine klare, freiwillig erteilte und fortdauernde Einwilligung zur Ausübung einer bestimmten sexuellen Handlung. Sie muss der Entscheidungsfähigkeit entsprechen und zwischen zwei mündigen Personen erfolgen.
- Aktive Einwilligung: Sexuelle Partner müssen aktiv etwas sagen oder tun, um zu überprüfen, ob ihr Partner damit einverstanden ist. Das kann verbal oder nonverbal geschehen – beispielsweise durch enthusiastische Körpersprache, das Heranziehen des Partners, Nicken oder das Erwidern von Berührungen.
- Enthusiastische Einwilligung: Eine Möglichkeit, sicherzustellen, dass alle an einer sexuellen Begegnung Beteiligten ihre echte und freiwillige Einwilligung geben, weiterzumachen.
- Informierte Einwilligung: Wenn jemand freiwillig „Ja“ sagt, nachdem er oder sie alle Informationen erhalten hat, die er oder sie benötigt, um zu verstehen, wozu er oder sie „Ja“ sagt, einschließlich aller Aspekte im Zusammenhang mit Verhütung und Schutz.
- Spezifisch: Die Einwilligung zu einer bestimmten Handlung, kein pauschales „Ja“ zu allem. Die Einwilligung zum Knutschen bedeutet nicht automatisch die Einwilligung zu späterem Sex.
- Freiwillig: Ohne Druck, Schuldgefühle, Manipulation oder jegliche Art von Zwang.
- Entscheidungsfähigkeit: Bei klarem Verstand, nüchtern genug, um klare und informierte Entscheidungen zu treffen, und alt genug, um rechtlich einwilligungsfähig zu sein.
- Fortlaufend: Beinhaltet kontinuierliche Rückfragen und wird nicht als einmalige Angelegenheit oder verbindlicher Vertrag behandelt. Menschen können ihre Meinung jederzeit ändern und ihre Einwilligung widerrufen, und es liegt an uns, dies zu respektieren.
- Verbale Einwilligung: Die Verwendung expliziter, eindeutiger Worte, um zu bestätigen, dass alle das Gleiche wollen – z. B. „Möchtest du weitermachen?“ „Ist das okay?“
- Nonverbale Einwilligung: Die Verwendung und das Erkennen klarer, bewusster Körpersprache, um die Einwilligung zu überprüfen, wie z. B. näherrücken, Berührungen initiieren oder enthusiastisch reagieren. Da dies oft falsch interpretiert werden kann, sollte es wo möglich durch eine verbale Einwilligung untermauert werden.
- Sexuelle Nötigung: Wenn jemand eine andere Person unter Druck setzt, manipuliert, bedroht oder auf nicht-körperliche Weise zu sexuellen Handlungen zwingt, die diese Person nicht will oder nicht frei gewählt hat. Dazu können emotionaler Druck, Hervorrufen von Schuldgefühlen, beharrliches Nachfragen oder das Ausnutzen von einem Machtungleichgewicht gehören.
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